Was gilt in einer Mietwohnung oder einer Eigentümergemeinschaft?
In einer Mietwohnung entscheidet der Vermieter über Umbauten am Bad. In einer Eigentümergemeinschaft können Eingriffe an Leitungen, Boden oder Außenwand die Gemeinschaft betreffen und freigegeben werden müssen, bevor die Baustelle startet. Wir führen die Arbeiten aus, die freigegeben sind, und halten uns an die Absprachen mit Vermieter oder Gemeinschaft. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Klären [...]