In einer Mietwohnung entscheidet der Vermieter über Umbauten am Bad. In einer Eigentümergemeinschaft können Eingriffe an Leitungen, Boden oder Außenwand die Gemeinschaft betreffen und freigegeben werden müssen, bevor die Baustelle startet.

Wir führen die Arbeiten aus, die freigegeben sind, und halten uns an die Absprachen mit Vermieter oder Gemeinschaft. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Klären Sie die Freigabe möglichst früh – idealerweise bevor Aufmaß und Planung starten –, damit Termine, Materialentscheidungen und der weitere Ablauf nicht unnötig ins Leere laufen. So vermeiden Sie Verzögerungen kurz vor oder während der Bauphase.